Wir informieren Sie, dass mit der Veröffentlichung des Gesetzes 11/2021 vom 09. Juli über Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Steuerbetrug, ist das Einzug und Zahlung von Beträgen in Höhe von 1.000 Euro oder mehr ab sofort für Barzahlungen verboten. Wir erinnern Sie auch daran, dass Inhaberschecks als Bargeld gelten. Der vorgenannte Betrag beträgt 10.000 Euro, wenn der Zahler eine natürliche Person ist und nachweisen kann, dass Sie ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Spanien haben und nicht als Unternehmer oder Freiberufler handeln.